Auszubildende
In der Regel liegt nach der Schulzeit bis auf das Zeugnis noch nichts vor. Dafür sollten im Anschreiben gute und prägnante Punkte für die eigene Motivation genannt werden. Optimiert wird die Bewerbung am besten mit einem vorhandenen Praktikumszeugnis.
Hochschulabsolventen
Für Hochschulabsolventen gilt: mindestens Abiturzeugnis, Diplom / Bachelor / Masterurkunde und Zeugnisse über themenrelevante Praktika sollten enthalten sein. Hat man während dem Studium fachbezogen gearbeitet hat, kann eventuell auch ein Arbeitszeugnis beigelegt werden.
Berufserfahrene
Arbeitszeugnisse nehmen mit zunehmender Berufserfahrung einen höheren Stellenwert ein. Mit jeder erreichten Karrierestufe steigt die Qualifikation und beinhaltet die vorhergehende. Daher ist es nicht notwendig ein Abiturzeugnis zu erwähnen, wenn man bereits mehrjährige Erfahrung als Jurist hat. Ebenso sind veraltete oder selbstverständliche Sachverhalte wie zum Beispiel Schreibmaschinenschreiben nach 10Jähriger Berufserfahrung als Sekräterin nicht mehr nennenswert.
Sehr wichtig hingegen ist das Arbeitszeugnis. Es sagt aus, wie Sie gearbeitet haben. Grundsätzlich sollten Sie nach jedem Ausscheiden aus einem Unternehmen ein Arbeitszeugnis erhalten. Dazu ist der Arbeitgeber gesetzlich verplichtet. Nicht jedes Zeugnis spiegelt die Qualitäten eines Arbeitnehmers wider. Sollten Sie mit Ihrer Beurteilung unzufrieden sein, können sie sich beschweren und gegenenfalls Ihr Recht vor Gericht einfordern.
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